
Marcel, 23 Jahre, Bürokaufmann
- Eigene Einzahlung
- 600 €
- Grundzulage
- 240 €
- Berufseinsteigerbonus (einmalig)
- 200 €
- Förderung im ersten Jahr
- 440 €
- Förderquote
- 42,31 %
- Insgesamt im Depot
- 1.040 €
Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, 300 € je Kind – und endlich mit ETFs statt teurer Garantien. Wir zeigen dir, wie das AVD funktioniert, ob es sich für dich lohnt und ob eine Übertragung deiner Riester-Rente sinnvoll ist.
Zum 1. Januar 2027 startet die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit über 20 Jahren. Auf dieser Seite erfährst du, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, wie viel Förderung du bekommst und was mit deiner bestehenden Riester-Rente passiert.
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Depot für deine private Altersvorsorge. Der entscheidende Unterschied zur Riester-Rente: Der Staat fördert ab 2027 erstmals auch Vorsorgeverträge ohne Beitragsgarantie. Dein Geld muss also nicht mehr überwiegend in niedrig verzinste Sicherheitsanlagen fließen, sondern kann langfristig und renditeorientiert am Kapitalmarkt arbeiten – zum Beispiel in breit gestreuten ETFs.
Die Förderung selbst wird dabei deutlich einfacher: Statt wie bei Riester vom Einkommen abzuhängen, richtet sich die Zulage nur noch danach, wie viel du selbst einzahlst.
Die staatliche Förderung besteht aus drei Bausteinen:
Damit du überhaupt gefördert wirst, musst du mindestens 120 € pro Jahr (10 € im Monat) einzahlen. Insgesamt kannst du bis zu 6.840 € pro Jahr ins Depot einzahlen – gefördert werden die ersten 1.800 € Eigenbeitrag.



Zulagen im ersten Jahr nach den Regeln ab 2027, ohne den möglichen zusätzlichen Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug. Förderquote: der Anteil der Förderung an allem, was im Depot landet. Stand September 2026.
Alter, Kinder, Brutto und Sparbetrag – mehr braucht der Rechner nicht. Ohne Anmeldung, ohne persönliche Daten.
Ob das Altersvorsorgedepot zu dir passt, welcher Anbieter infrage kommt und was aus deinem Riester-Vertrag wird – das klären wir im Gespräch.
Termin vereinbarenModellrechnung nach dem Altersvorsorgereformgesetz (Start 01.01.2027), Stand September 2026. Zulagen des ersten Jahres; der Steuervorteil ist eine Näherung für Angestellte ohne Ehegattensplitting und ohne weitere Sonderausgaben (Steuertarif 2026). Förderquote: Anteil der Förderung an Einzahlung plus Förderung im ersten Jahr. Ob die Steuererstattung wieder eingezahlt wird, entscheidest du. Keine Steuerberatung; die endgültigen Konditionen können sich bis zum Start noch ändern.
Du zahlst monatlich oder jährlich ein, der Staat legt die Zulagen dazu, und dein Kapital wächst am Kapitalmarkt. Das Beste daran: Während der gesamten Ansparphase bleiben Kursgewinne und Erträge steuerfrei – der Zinseszinseffekt wirkt dadurch deutlich stärker als im normalen Depot. Zusätzlich kannst du deine Einzahlungen samt Zulagen als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
Frühestens ab 65, spätestens ab 70 beginnt die Auszahlung. Zum Start kannst du dir optional bis zu 30 % des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen. Der Rest fließt – je nach Vertrag – als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zu deinem 85. Lebensjahr läuft. Versteuert wird erst in der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung) – also dann, wenn dein Steuersatz meist niedriger ist als im Erwerbsleben.
Bei der Riester-Rente waren es oft die Kosten, die von der Rendite übrig gelassen haben, was die Garantie nicht schon aufgefressen hatte. Deshalb hat der Gesetzgeber an zwei Stellen nachgeschärft.
Wer sich nicht selbst um die Anlage kümmern möchte, bekommt ein Standarddepot. Dessen Effektivkosten sind gesetzlich auf 1,0 % pro Jahr begrenzt – das ist der entscheidende Unterschied zu vielen alten Verträgen. Vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Kapital außerdem automatisch in risikoärmere Anlagen umgeschichtet, damit ein Kurseinbruch kurz vor Rentenbeginn nicht die Planung zerlegt.
Warum ausgerechnet die Effektivkosten die wichtigste Kennzahl sind und wie stark ein Prozentpunkt über 30 Jahre wirkt, rechnen wir im Ratgeber ETF-Rentenversicherung vor.
Du bist nicht auf ewig gebunden. Nach fünf Jahren ist der Wechsel des Anbieters kostenfrei. Wechselst du früher, darf der neue Anbieter dafür höchstens 150 € verlangen. Das ist neu – und es sorgt dafür, dass ein einmal abgeschlossener Vertrag nicht zur Falle wird, wenn später ein besseres Angebot kommt.
Die wichtigste Nachricht zuerst: Dein bestehender Riester-Vertrag bleibt gültig. Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden, laufen mit den bisherigen Bedingungen und der bisherigen Förderung weiter (Bestandsschutz). Niemand muss kündigen – und vorschnelles Kündigen kann dich die komplette erhaltene Förderung kosten.
Ab 2027 hast du grundsätzlich vier Möglichkeiten:
Wichtig: Der Wechsel ins neue Fördersystem ist eine Einbahnstraße. Zurück in die alte Riester-Förderung kommst du nicht mehr. Deshalb sollte diese Entscheidung nicht nebenbei fallen – was ein Ausstieg im schlimmsten Fall kostet, steht im Ratgeber Riester-Rente kündigen.
Ob sich ein Übertrag für dich lohnt, hängt von deinem konkreten Vertrag ab: Garantien, Kosten, bereits erhaltene Zulagen und deine Restlaufzeit spielen alle eine Rolle. Ein alter Riester-Vertrag mit guten Konditionen kann behalten werden – ein teurer Vertrag mit mickriger Rendite ist ein Kandidat für den Wechsel. Genau das rechnen wir dir durch, bevor du irgendetwas unterschreibst – einschließlich der Fälle, in denen Bleiben die bessere Wahl ist.
Ab Januar 2027. Die Anbieter arbeiten aktuell an ihren Produkten – seriöse Konditionsvergleiche sind erst kurz vor dem Start möglich. Du kannst dich aber jetzt schon beraten lassen und deine Strategie festlegen.
Nein – auf keinen Fall vorschnell! Bestehende Verträge haben Bestandsschutz, und bei einer Kündigung musst du erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Lass deinen Vertrag erst prüfen, bevor du etwas entscheidest.
Ja – das ist eine der größten Neuerungen. Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind ab 2027 erstmals unmittelbar förderberechtigt.
Beim Altersvorsorgedepot selbst nicht – dafür sind die Renditechancen deutlich höher. Wer nicht auf Sicherheit verzichten will, kann weiterhin staatlich geförderte Produkte mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie abschließen. Welche Variante zu dir passt, klären wir gemeinsam.
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65. Zum Start kannst du dir bis zu 30 % des Kapitals einmalig auszahlen lassen, der Rest fließt als lebenslange Rente oder über einen Auszahlungsplan bis mindestens 85.
Bis zu 6.840 € pro Jahr und Vertrag – erlaubt sind maximal zwei Verträge. Die staatliche Förderung gibt es aber nur einmal pro Person, für Eigenbeiträge bis 1.800 € pro Jahr.
Ja, wenn er oder sie nicht selbst unmittelbar förderberechtigt ist. Dann gilt der sogenannte mittelbare Anspruch: Es braucht einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr, die Grundzulage liegt dann bei bis zu 175 €. Kinderzulagen kommen gegebenenfalls dazu.
Auf Leistungen aus einem privaten Riester-Vertrag zahlen Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung keine Beiträge. Das ist ein Unterschied etwa zur betrieblichen Altersvorsorge, bei der im Alter Beiträge anfallen können.
Ja, die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum bleibt möglich, sie ist künftig aber nicht mehr verpflichtend. Neu ist die Besteuerung des Wohnförderkontos: Sie verteilt sich künftig auf fünf Jahre ab Beginn der Auszahlungsphase statt wie bisher auf rund zwanzig. Das bedeutet eine höhere Belastung in kürzerer Zeit – das sollte man einplanen.
Grundlage dieser Seite ist das Altersvorsorgereformgesetz sowie die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge. Stand: September 2026. Die Anbieter entwickeln ihre Produkte derzeit noch – einzelne Konditionen können sich bis zum Start am 1. Januar 2027 ändern.
Das Altersvorsorgedepot macht die geförderte private Altersvorsorge endlich einfach, transparent und renditestark. Gerade wenn du jung bist, Kinder hast oder selbstständig arbeitest, solltest du dir die Förderung ab 2027 nicht entgehen lassen. Und wenn du bereits riesterst, gilt: erst prüfen, dann entscheiden.
Ob Neuabschluss oder Übertrag deiner Riester-Rente – das hängt von deinem Vertrag, deinem Einkommen und deinen Zielen ab. Wir rechnen es gemeinsam durch: kostenfrei, unverbindlich und komplett online.
Termin vereinbarenDamit diese Seite funktioniert, brauchen wir nur ein paar technisch notwendige Daten. Zusätzlich würden wir gern anonym messen, welche Inhalte gelesen werden – das hilft uns, die Ratgeber besser zu machen. Das entscheidest du.
Kurze Frage
„Noch etwas offen? Dann klären wir es im Gespräch – kostenfrei, online und in deinem Tempo. Was danach passiert, entscheidest du.“
Tim HungerMr.Finanzfakten
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