Altersvorsorge

Riester ins Altersvorsorgedepot umwandeln oder behalten? Der Entscheidungs-Check 2027

Von Tim Hunger · Aktualisiert am · 16 Min. Lesezeit

Riester ins Altersvorsorgedepot umwandeln – Ratgeber von Mr.Finanzfakten mit Tim Hunger

Musst du deinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot umwandeln? Nein. Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente nur für Neuabschlüsse ab. Bestehende Verträge laufen weiter. Du kannst deinen Riester-Vertrag behalten, das Guthaben ohne Verlust der Zulagen übertragen oder nur in die neue Förderung wechseln.

Rund 14,7 Millionen Riester-Verträge bestehen weiter und werden ab Herbst 2026 von Anbietern und Vermittlern angesprochen. Dieser Ratgeber zeigt dir alle fünf Optionen, darunter eine, über die kaum jemand spricht: Du kannst die neue, höhere Förderung bekommen, ohne deinen Vertrag aufzugeben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Du musst nichts tun.
  • Die oft übersehene Option: Du kannst in deinem bestehenden Vertrag nur in die neue Förderung wechseln. Garantiezins und alle übrigen Vertragsbedingungen bleiben. Die Zustimmung deines Anbieters brauchst du dafür nicht.
  • Eine Übertragung in einen Neuvertrag (Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt) ist möglich, ohne bisherige Zulagen zurückzahlen zu müssen.
  • Die Wechselkosten sind gedeckelt: Der alte Anbieter darf in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 Euro verlangen, danach nichts. Der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen, aber keine neuen Abschlusskosten auf das übertragene geförderte Kapital.
  • Kündigen mit Auszahlung kostet dich die gesamte Förderung. Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
  • Jeder Wechsel in die neue Förderung ist endgültig. Einen Weg zurück ins alte Riester-Recht gibt es nicht.

Riester-Reform 2027: Was sich mit dem Altersvorsorgedepot ändert

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Verkündet wurde es am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter die neuen Produkte vertreiben. Neue Riester-Verträge gibt es dann nicht mehr.

Riester (bisher) Neues System (ab 2027)
Grundzulage 175 € pro Jahr, voll nur bei Mindesteigenbeitrag 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % bis 1.800 € → bis zu 540 €
Kinderzulage 300 € (Geburt ab 2008) bzw. 185 € (Geburt vor 2008) 1 € je Euro Eigenbeitrag, bis zu 300 € je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr
Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 € 120 € pro Jahr (10 € im Monat)
Steuerlich absetzbar bis 2.100 € inkl. Zulagen 1.800 € plus Zulagen (ohne Kinder z. B. 2.340 €)
Einzahlung insgesamt Beiträge über dem Höchstbetrag ungefördert bis 6.840 € pro Jahr, davon 1.800 € gefördert
Garantie 100 % der Beiträge und Zulagen Depot ohne Garantie; alternativ Garantieprodukte mit 80 % oder 100 %
Auszahlung lebenslange Rente oder Auszahlplan mit Restverrentung ab 85 lebenslange Rente oder Auszahlplan mindestens bis 85
Frühester Rentenbeginn 60 (Abschluss bis 2011) bzw. 62 65 (früher nur bei vorgezogener gesetzlicher Altersrente), spätestens 70
Unmittelbar förderberechtigt u. a. Pflichtversicherte, Beamte zusätzlich Gewerbetreibende, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

So funktioniert die neue Grundzulage: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro 25 Cent. Zahlst du 1.800 Euro ein, bekommst du 540 Euro. Das ist eine Förderquote von 30 Prozent. Zusätzlich prüft das Finanzamt wie bisher, ob der Sonderausgabenabzug für dich einen höheren Steuervorteil bringt.

Hinweis zur Einordnung: In älteren Meldungen kursieren abweichende Zahlen, etwa 20 oder 30 Cent je Euro, eine Grundzulage von maximal 480 Euro oder ein Kostendeckel von 1,5 Prozent. Diese stammen aus Entwurfsfassungen. Maßgeblich sind die hier genannten Werte des verabschiedeten Gesetzes.

Riester oder Altersvorsorgedepot? Zwei Entscheidungen statt einer

Die meisten Ratgeber stellen die Frage „Riester oder Altersvorsorgedepot?“. Tatsächlich musst du zwei Dinge getrennt entscheiden:

  1. Welche Förderung ist für dich höher, die alte oder die neue?
  2. Ist dein Vertrag gut genug, um ihn zu behalten, oder sollte das Geld in ein anderes Produkt?

Weil du die Förderung auch im alten Vertrag wechseln kannst, hängen beide Fragen nicht zwingend zusammen. Wenn du das verstehst, triffst du bessere Entscheidungen und lässt dich nicht in einen Produktwechsel drängen, nur weil die neue Zulage attraktiv ist.

Riester behalten, umwandeln oder kündigen: deine fünf Optionen

Option 1: Riester-Vertrag unverändert weiterführen

Dein Vertrag läuft mit allen bisherigen Konditionen und der bisherigen Förderung weiter. Das ist sinnvoll, wenn dein Vertrag gut ist und die alte Förderung für dich höher ausfällt, etwa bei Familien mit mehreren Kindern und geringem Einkommen (siehe Rechenbeispiel unten).

Option 2: Vertrag behalten, nur die Förderung wechseln

Das ist die am häufigsten übersehene Möglichkeit. Mit einer Erklärung gegenüber deinem Anbieter wechselst du in die neue Zulagenberechnung. Alles andere bleibt: Höchstrechnungszins, garantierter Rentenfaktor, Beitragsgarantie, vereinbarter Rentenbeginn. Die Zustimmung deines Anbieters brauchst du dafür nicht.

Für wen das passt: Für dich, wenn du einen guten Altvertrag hast (typischerweise eine Riester-Versicherung aus den Jahren 2002 bis 2011 mit hohem Höchstrechnungszins) und mit der neuen Zulage mehr Förderung bekommst. Du kombinierst dann die alte Garantie mit der neuen Förderung.

Wichtig: Der Wechsel in die neue Förderung ist endgültig.

Option 3: Beiträge ruhen lassen (Beitragsfreistellung)

Du zahlst nichts mehr ein, das Guthaben bleibt im Vertrag. Die Zusage, dass zu Rentenbeginn mindestens deine eingezahlten Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen, bleibt bestehen. Nachteil: Die laufenden Kosten fallen bei vielen Verträgen weiter an.

Achtung, Falle: Du darfst neben dem ruhenden Altvertrag einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließen. Sobald du das tust, endet aber der Bestandsschutz deines Altvertrags. Er fällt dann ebenfalls in die neue Fördersystematik. Für die meisten ist das kein Nachteil, für Familien mit hoher Altförderung schon.

Option 4: Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen

Dein Guthaben wandert direkt von Vertrag zu Vertrag, in ein Altersvorsorgedepot oder in ein neues Garantieprodukt. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, es gibt keine Rückforderung. Wenn dein Vertrag teuer ist und du noch lange bis zur Rente hast, ist das meist die interessanteste Option.

Beachte aber: Im Neuvertrag gelten alle neuen Regeln. Dein Höchstrechnungszins und dein garantierter Rentenfaktor sind weg, im Depot entfällt die Beitragsgarantie, und die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 statt mit 62, es sei denn, du beziehst schon vorher eine gesetzliche Altersrente.

Option 5: Riester kündigen und auszahlen lassen, fast immer die teuerste Variante

Lässt du dir das Guthaben auszahlen, liegt eine sogenannte schädliche Verwendung vor. Sämtliche Zulagen und steuerlichen Vorteile musst du zurückzahlen. Verbraucherschützer raten deshalb seit Jahren von der Kündigung ab und empfehlen stattdessen Beitragsfreistellung oder Übertragung. Was eine Kündigung im Einzelnen kostet, steht im Ratgeber Riester-Rente kündigen.

Als ungebundene Berater sagen wir es dir deutlich: Wer dir zur Kündigung rät, um dir anschließend ein neues Produkt zu verkaufen, handelt nicht in deinem Interesse. Der Gesetzgeber hat mit Option 2 und Option 4 zwei förderunschädliche Wege geschaffen. Eine Kündigung mit Auszahlung braucht es dafür nicht.

Rechenbeispiel: Alte Riester-Förderung oder neue Zulage?

Die neue Förderung ist nicht für jeden besser. Zwei typische Fälle:

Fall A: Alleinstehend, 40.000 Euro Vorjahresbrutto, keine Kinder

Alte Förderung Neue Förderung
Eigenbeitrag 1.425 € (Mindesteigenbeitrag: 4 % von 40.000 € minus 175 €) 1.425 €
Grundzulage 175 € 180 € + 266 € = 446 €
Förderquote (Zulage ÷ Eigenbeitrag) rund 12 % rund 31 %

Hier bringt dir die neue Förderung 271 Euro mehr pro Jahr, bei identischem Eigenbeitrag.

Fall B: Alleinerziehend, geringes Einkommen, zwei Kinder (geboren nach 2008)

Alte Förderung Neue Förderung
Eigenbeitrag 60 € (Sockelbetrag) 120 € (Mindesteigenbeitrag)
Zulagen 175 € + 2 × 300 € = 775 € 60 € + 2 × 120 € = 300 €

Hier wäre der Wechsel ein teurer Fehler: Du müsstest doppelt so viel einzahlen und bekämst trotzdem 475 Euro weniger Zulagen. Erst ab 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr erreicht die neue Förderung mit 750 Euro fast wieder das alte Niveau.

Merke: Das alte System belohnt Familien mit wenig Einkommen, die nur den Sockelbetrag zahlen. Das neue System belohnt jeden Euro, den du selbst sparst. Verdienst du mittel und hast keine oder wenige Kinder, fährst du mit der neuen Förderung fast immer besser.

Vereinfachte Modellrechnung, ohne Sonderausgabenabzug und ohne mittelbar förderberechtigten Ehepartner. Deinen persönlichen Mindesteigenbeitrag nach altem Recht ermittelst du mit dem Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.

Entscheidungs-Check: Sieben Fragen an deinen Riester-Vertrag

Die Antworten findest du in deinem Vertrag, in der jährlichen Standmitteilung und im Produktinformationsblatt. Fehlende Angaben forderst du schriftlich bei deinem Anbieter an.

1. Wie viele Jahre hast du noch bis zur Rente?

Unter 10 Jahren spricht viel fürs Behalten, über 15 Jahre viel für eine Übertragung. Renditevorteile brauchen Zeit, um Wechselkosten auszugleichen. Denk auch daran, dass nach einer Übertragung die Auszahlung frühestens mit 65 beginnt.

2. Welchen Höchstrechnungszins hat dein Vertrag?

Der Höchstrechnungszins, umgangssprachlich Garantiezins, ist der Zinssatz, mit dem ein Versicherer garantiert kalkulieren darf. Er gilt nicht für deinen gesamten Beitrag, sondern nur für den Sparanteil, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt.

Vertragsabschluss Höchstrechnungszins
2002–2003 3,25 %
2004–2006 2,75 %
2007–2011 2,25 %
2012–2014 1,75 %
2015–2016 1,25 %
2017–2021 0,90 %
2022–2024 0,25 %
ab 2025 1,00 %

Einen Vertrag mit 3,25 oder 2,75 Prozent bekommst du heute am Markt nicht mehr. Das ist das stärkste Argument fürs Behalten, kombiniert mit Option 2, wenn die neue Förderung für dich höher ist. Bei einem Vertrag aus 2018 mit 0,90 Prozent zählt dieses Argument kaum.

3. Welcher Rentenfaktor ist garantiert?

Ältere Verträge kalkulieren oft mit günstigeren Sterbetafeln. Ein garantierter Rentenfaktor aus den Anfangsjahren kann im Alter bares Geld wert sein. Prüf, ob er garantiert oder nur „aktuell“ ist. Letzteres ist wenig wert.

4. Wie hoch sind die laufenden Kosten?

Maßgeblich sind die Effektivkosten, angegeben in Prozent pro Jahr. Alles über 1,5 Prozent ist ein starkes Argument für eine Übertragung.

5. Sind die Abschlusskosten schon abbezahlt?

Bei Riester-Verträgen werden die Abschlusskosten über mindestens die ersten fünf Jahre verteilt. Sind sie getilgt, verlierst du bei einem Wechsel weniger. Ein junger Vertrag ist der ungünstigste Zeitpunkt für eine Übertragung.

6. Welche Förderung ist für dich höher, alt oder neu?

Rechne wie im Beispiel oben. Diese Frage entscheidet zwischen Option 1 und Option 2, falls du deinen Vertrag behältst.

7. Nutzt du Wohn-Riester?

Dann gilt ein Sonderfall, siehe unten.

Wann du deinen Riester-Vertrag besser behältst

Du hast eine Riester-Versicherung mit hohem Höchstrechnungszins. Verträge aus den Jahren 2002 bis 2011 mit 2,25 bis 3,25 Prozent auf den Sparanteil sind nicht reproduzierbar, vorausgesetzt, die Kosten sind nicht übermäßig hoch. Prüf, ob du mit Option 2 zusätzlich die höhere Zulage mitnimmst.

Du stehst kurz vor dem Rentenbeginn. Unter etwa zehn Jahren Restlaufzeit reicht die Zeit meist nicht, um Wechselkosten durch höhere Renditechancen auszugleichen. Hinzu kommt der spätere Auszahlungsbeginn nach einer Übertragung.

Du zahlst nur den Sockelbetrag und bekommst hohe Kinderzulagen. Hier ist die alte Förderung oft deutlich höher. Bleib bei Option 1 und schließ keinen zusätzlichen Neuvertrag ab, sonst endet der Bestandsschutz.

Du kannst Schwankungen nicht aushalten. Das Altersvorsorgedepot hat keine Garantie. Wenn du bei einem Kursrückgang von 30 Prozent nachts nicht schlafen kannst, bist du mit deinem Garantievertrag oder einem neuen Garantieprodukt ehrlicher beraten.

Wann sich der Wechsel von Riester ins Altersvorsorgedepot lohnt

Du hast noch 15 Jahre oder mehr bis zur Rente. Ohne Garantiezwang ist eine deutlich höhere Aktienquote möglich. Über lange Zeiträume ist das der wichtigste Renditehebel.

Dein Vertrag ist teuer. Effektivkosten über 1,5 Prozent im Jahr kosten dich über Jahrzehnte einen erheblichen Teil des möglichen Ertrags. Bei einer Übertragung dürfen auf dein gefördertes Guthaben keine neuen Abschlusskosten berechnet werden. Das senkt die Hürde deutlich.

Du hast eine Riester-Versicherung aus den Jahren 2012 bis 2021. Diese Verträge kombinieren oft niedrige Garantiezinsen mit hohen Kosten. Das ist die schlechteste Kombination.

Du willst im Alter flexibler sein. Im neuen System kannst du statt einer lebenslangen Rente einen Auszahlplan wählen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft, ohne Pflicht zur anschließenden Verrentung.

Du bist selbstständig oder Freiberufler. Bisher warst du höchstens mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner dabei, mit einer Grundzulage von höchstens 175 Euro. Ab 2027 sind Gewerbetreibende und Freiberufler, die eine Steuererklärung abgeben, unmittelbar förderberechtigt und können die volle Zulage von bis zu 540 Euro erhalten.

Riester oder Altersvorsorgedepot: Was passiert im Todesfall?

Hier kursieren viele Missverständnisse, auch in Verkaufsgesprächen.

  • Vor Rentenbeginn ist das Guthaben sowohl im alten Riester-Vertrag als auch im neuen System vererbbar. Deine Erben müssen aber die erhaltene Förderung zurückzahlen. Ausnahme: Das Guthaben wird auf einen Altersvorsorgevertrag deines überlebenden Ehepartners übertragen, dann ohne Abzüge.
  • Beim Auszahlplan ist das noch nicht ausgezahlte Vermögen vererbbar, ebenfalls mit Rückzahlung der Förderung (außer bei Übertragung auf den Ehepartner).
  • Bei einer lebenslangen Rente enden die Zahlungen mit dem Tod, es sei denn, eine Rentengarantiezeit ist vereinbart. Im neuen System sind 10 oder 20 Jahre möglich.

Die Aussage „beim Altersvorsorgedepot bleibt alles für die Erben, bei Riester verfällt es“ ist in dieser Pauschalität also falsch. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Altersvorsorgedepot vererben.

Wohn-Riester ins Altersvorsorgedepot umwandeln: der Sonderfall

Wenn du Riester-Kapital für eine selbstgenutzte Immobilie eingesetzt oder ein Riester-Darlehen getilgt hast, führt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für dich ein Wohnförderkonto. Dieses Konto enthält kein echtes Guthaben. Es ist ein Steuer-Merkposten, der nach bisherigem Recht rechnerisch mit zwei Prozent pro Jahr erhöht und im Alter versteuert wird (§ 92a EStG). Ein Wohnförderkonto lässt sich deshalb auch nicht in ein Depot „übertragen“.

Was du wissen solltest:

  • Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt erhalten und wird ins neue System übernommen. Allerdings müssen Anbieter die Entnahme für Wohneigentum künftig nicht mehr zwingend anbieten. Willst du Wohn-Riester weiter nutzen, musst du gezielt einen Anbieter wählen, der das ermöglicht.
  • Für bereits erfolgte Entnahmen gilt Vertrauensschutz: Wurde das Kapital vor dem 1. Januar 2028 entnommen, gelten für die Besteuerung des Wohnförderkontos die bisherigen Regeln weiter.

Wie die Entnahme fürs Eigenheim im neuen System funktioniert, erklären wir im Ratgeber Altersvorsorgedepot für die Immobilie.

Handle hier nicht ohne schriftliche Auskunft von Anbieter und ZfA. Ein unbedachter Schritt kann eine schädliche Verwendung auslösen.

Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen: Kosten und Ablauf

Wer Was er höchstens verlangen darf
Alter Anbieter, Vertrag jünger als 5 Jahre 150 €
Alter Anbieter, Vertrag ab 5 Jahren nichts, der Wechsel ist kostenfrei
Neuer Anbieter 150 € Verwaltungspauschale, keine Abschluss- und Vertriebskosten auf das übertragene geförderte Kapital

Der eigentliche Verlust liegt woanders: Abschlusskosten, die du im Altvertrag bereits bezahlt hast, bekommst du nicht zurück. Bei einem Vertrag, der erst wenige Jahre läuft, ist das der teuerste Teil des Wechsels. Und auf neue Beiträge, die du künftig einzahlst, darf der neue Anbieter selbstverständlich wieder Kosten berechnen. Frag deshalb immer schriftlich nach den Effektivkosten des Zielprodukts.

So läuft es ab: Rechtlich kündigst du den Altvertrag und verlangst gleichzeitig die Übertragung des Kapitals auf den neuen Vertrag. Das Geld fließt direkt von Anbieter zu Anbieter, nie über dein Girokonto. Nur so bleibt der Wechsel förderunschädlich. In der Praxis übernimmt meist der neue Anbieter die Abwicklung. Rechne mit einer Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten zum Quartalsende.

Kein Zeitdruck: Es gibt keine Frist für den Wechsel. Die Übertragung ist auch 2028 und später möglich. Wer dir im Beratungsgespräch Eile suggeriert, verkauft, statt zu beraten.

Was du jetzt konkret tun solltest

  1. Unterlagen zusammensuchen: Vertrag, letzte Standmitteilung, Produktinformationsblatt, letzter Zulagenbescheid.
  2. Die sieben Fragen oben beantworten und fehlende Angaben schriftlich bei deinem Anbieter anfordern.
  3. Förderung vergleichen: Alte Zulage gegen neue Zulage bei deinem Eigenbeitrag, wie im Rechenbeispiel.
  4. Bis Anfang 2027 abwarten, bevor du dein Geld überträgst. Erst dann liegen konkrete Angebote mit Effektivkosten vor. Der Wechsel nur der Förderung (Option 2) ist unabhängig davon möglich.
  5. Nichts unter Zeitdruck unterschreiben. Rechne jedes Angebot gegen deinen Altvertrag oder lass es von jemandem rechnen, der dir seine Vergütung offenlegt.

Häufige Fragen zu Riester und Altersvorsorgedepot

Was passiert 2027 mit meinem Riester-Vertrag?

Nichts, wenn du nichts tust. Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz und laufen mit der bisherigen Förderung weiter. Wechseln musst du nicht.

Kann ich Riester ins Altersvorsorgedepot umwandeln, ohne Zulagen zu verlieren?

Ja. Bei einer Übertragung in einen zertifizierten Neuvertrag bleiben alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten.

Kann ich die neue Förderung bekommen, ohne den Vertrag zu wechseln?

Ja. Mit einer Erklärung gegenüber deinem Anbieter wechselst du in die neue Zulagenberechnung und behältst alle übrigen Vertragsbedingungen. Die Zustimmung des Anbieters ist nicht nötig. Der Schritt ist endgültig.

Was kostet es, Riester ins Altersvorsorgedepot zu übertragen?

Der alte Anbieter darf in den ersten fünf Vertragsjahren höchstens 150 Euro verlangen, danach nichts. Der neue Anbieter darf höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen, aber keine neuen Abschlusskosten auf das übertragene geförderte Guthaben.

Kann ich Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig haben?

Ja. Neben deinem Altvertrag darfst du grundsätzlich bis zu zwei neue Altersvorsorgeverträge abschließen. Mit dem ersten Neuabschluss endet aber der Bestandsschutz deines Altvertrags. Für ihn gilt dann ebenfalls die neue Förderung.

Lohnt sich der Wechsel von Riester ins Altersvorsorgedepot?

Das hängt von deinem Vertrag ab. Für eine Übertragung sprechen 15 oder mehr Jahre bis zur Rente und Effektivkosten über 1,5 Prozent. Fürs Behalten sprechen ein hoher Höchstrechnungszins, weniger als zehn Jahre bis zur Rente und hohe Kinderzulagen bei kleinem Eigenbeitrag.

Ab wann bekomme ich nach einer Übertragung Geld?

Im neuen System beginnt die Auszahlung frühestens mit 65, spätestens mit 70. Früher geht es nur, wenn du bereits eine gesetzliche Altersrente beziehst.

Was passiert mit dem Geld, wenn ich sterbe?

Das Guthaben ist vererbbar, deine Erben müssen aber die Förderung zurückzahlen, außer es wird auf einen Vertrag deines Ehepartners übertragen. Bei einer lebenslangen Rente hängt es von einer vereinbarten Rentengarantiezeit ab.

Kann ich später zurück in die alte Riester-Förderung?

Nein. Ein Wechsel zurück in die alte steuerliche Förderung ist nicht möglich, weder nach einer Übertragung noch nach einem Förderwechsel im Altvertrag.

Unser Fazit: Riester behalten oder ins Altersvorsorgedepot umwandeln?

Du musst nichts überstürzen: Dein Riester-Vertrag bleibt gültig, und für den Wechsel gibt es keine Frist. Trenne zwei Fragen: Welche Förderung ist für dich höher, und ist dein Vertrag gut genug, um ihn zu behalten? Ein alter Vertrag mit hohem Garantiezins lässt sich oft mit der neuen Förderung kombinieren. Ein teurer Vertrag mit langer Restlaufzeit ist ein Kandidat für die Übertragung ins Altersvorsorgedepot. Kündigen mit Auszahlung ist fast immer der teuerste Weg.

Wenn du unsicher bist, bring deinen Vertrag mit. Wir rechnen beide Wege für dich durch, auch den Fall, in dem Bleiben die bessere Wahl ist.

Alles zum Altersvorsorgedepot inklusive Förderrechner →

Hinweis: Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 30. September 2026. Alle Rechenbeispiele sind vereinfachte Modellrechnungen und keine Prognose. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung. Die Verordnung zum staatlich organisierten Standarddepot lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald die Details feststehen.

Quellen