Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot und Auswandern: Was passiert mit deiner Förderung im Ausland?

Von Tim Hunger · Aktualisiert am · 12 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot und Auswandern – Ratgeber von Mr.Finanzfakten mit Tim Hunger

Du kannst mit einem Altersvorsorgedepot auswandern. Der Vertrag läuft weiter, und solange du noch sparst, wird keine Förderung zurückgefordert. Entscheidend ist, wo du wohnst, wenn die Auszahlung beginnt. Lebst du dann in der EU oder im EWR, bleibt alles erhalten. Lebst du außerhalb, zum Beispiel in der Schweiz, in Großbritannien oder in den USA, musst du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Dieser Ratgeber zeigt dir, was in der Sparphase und in der Rentenphase gilt, welche Länder als „sicher“ zählen und was du vor dem Umzug regeln solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Umzug ins Ausland beendet dein Altersvorsorgedepot nicht. Dein Geld bleibt im Vertrag.
  • In der Sparphase löst der Wegzug allein keine Rückforderung aus. Auch nicht bei einem Umzug außerhalb der EU.
  • Neue Zulagen bekommst du im Ausland aber meist nicht mehr. Die Förderung hängt in der Regel an der deutschen Rentenversicherung.
  • Ab Beginn der Auszahlung zählt dein Wohnsitz: EU und EWR sind förderunschädlich, alle anderen Länder lösen eine schädliche Verwendung aus.
  • Zum EWR gehören die EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz und Großbritannien gehören nicht dazu.
  • Zurückgezahlt werden Zulagen und festgestellte Steuervorteile. Deine eigenen Beiträge und die Erträge bleiben dir.
  • Kommst du vor Rentenbeginn zurück in die EU, ist nichts verloren.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot, wenn du auswanderst?

Zunächst einmal nichts. Dein Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag mit einem deutschen Anbieter. Der endet nicht, nur weil du umziehst. Dein Geld bleibt angelegt, und die Erträge bleiben in der Sparphase steuerfrei.

Für die Förderung musst du zwei Fragen auseinanderhalten:

  1. Bekomme ich im Ausland weiter Zulagen? Das hängt davon ab, ob du weiter förderberechtigt bist.
  2. Muss ich erhaltene Förderung zurückzahlen? Das hängt davon ab, wo du wohnst, wenn die Auszahlung beginnt.

Die beiden Fragen haben unterschiedliche Antworten. Wer sie vermischt, trifft schnell falsche Entscheidungen. Zum Beispiel kündigt er den Vertrag vor dem Umzug und verliert dadurch die gesamte Förderung, obwohl das gar nicht nötig gewesen wäre.

Auswandern in der Sparphase: Musst du Zulagen zurückzahlen?

Nein. Ziehst du während der Sparphase ins Ausland, wird keine Förderung zurückgefordert. Das gilt für die EU genauso wie für die Schweiz, die USA oder Thailand.

Achtung vor veralteten Aussagen: Früher galt bei Riester schon der Wegzug außerhalb von EU und EWR als Rückzahlungsfall. Man konnte die Rückzahlung nur stunden lassen. Diese Regel gilt seit 2023 nicht mehr. Heute kommt es allein auf den Wohnsitz ab Beginn der Auszahlungsphase an. So steht es auch in den Antworten des Bundesfinanzministeriums.

Bekommst du im Ausland weiter Zulagen?

In den meisten Fällen nicht. Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem Menschen, die in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Beamte und ab 2027 auch Selbstständige mit Einkünften in Deutschland. Arbeitest du im Ausland und bist dort sozialversichert, fällt diese Voraussetzung in der Regel weg.

Es gibt Ausnahmen. Wirst du von deinem Arbeitgeber nur vorübergehend entsandt und bleibst in Deutschland rentenversichert, bleibt auch die Förderung. Gleiches gilt oft für Grenzgänger, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten. Lass deinen Einzelfall vor dem Umzug prüfen.

Was passiert mit deinen Beiträgen, wenn die Förderung wegfällt?

Du hast zwei Möglichkeiten:

  • Vertrag ruhen lassen. Jeder zertifizierte Altersvorsorgevertrag muss dir dieses Recht geben. Du zahlst nichts mehr ein, das Geld bleibt angelegt. Das ist für die meisten der sinnvollste Weg.
  • Weiter einzahlen, ohne Förderung. Das ist erlaubt. Diese Beiträge gelten aber als nicht gefördert und werden im Alter anders besteuert. Ohne Zulagen fehlt oft der Grund, Geld in einen zweckgebundenen Vertrag zu stecken. Ein freies Depot ist dann meist flexibler.

Ganz wichtig: Teil deinem Anbieter mit, wenn deine Förderberechtigung endet. Hast du einen Dauerzulagenantrag gestellt, läuft die Zulage sonst womöglich weiter, obwohl du keinen Anspruch mehr hast. Das wird später zurückgefordert.

Auswandern im Ruhestand: Was gilt ab Beginn der Auszahlung?

Ab Beginn der Auszahlungsphase entscheidet dein Wohnsitz. Lebst du dann außerhalb der EU und des EWR, gilt das als schädliche Verwendung. Das ist der Fachbegriff dafür, dass das Geld nicht mehr so verwendet wird, wie es der Staat bei der Förderung vorgesehen hat. Die Folge: Die Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile, die auf dein gefördertes Kapital entfallen, musst du zurückzahlen.

Das gilt nicht nur, wenn du zum Rentenbeginn schon im Ausland lebst. Auch wer erst einige Jahre nach Rentenbeginn in ein Land außerhalb von EU und EWR zieht, löst diese Folge aus.

Welche Länder sind förderunschädlich?

Wohnsitz In der Sparphase Ab Beginn der Auszahlung
Deutschland Förderung läuft weiter keine Rückforderung
EU-Staat, z. B. Spanien, Portugal, Österreich, Kroatien Vertrag läuft weiter, neue Zulagen nur bei weiter bestehender Förderberechtigung keine Rückforderung
Norwegen, Island, Liechtenstein (EWR) wie EU keine Rückforderung
Schweiz Vertrag läuft weiter, meist keine neuen Zulagen Rückforderung der Förderung
Großbritannien Vertrag läuft weiter, meist keine neuen Zulagen Rückforderung der Förderung
USA, Kanada, Türkei, Thailand, Dubai und alle anderen Länder Vertrag läuft weiter, meist keine neuen Zulagen Rückforderung der Förderung

Warum zählt die Schweiz nicht zur EU-Regel?

Viele gehen davon aus, dass die Schweiz wie ein EU-Land behandelt wird. Das stimmt hier nicht. Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des EWR. Für die Förderung zählt sie deshalb wie jeder andere Drittstaat.

Was gilt für Großbritannien nach dem Brexit?

Großbritannien ist seit dem Brexit ein Drittstaat. Das Gesetz kennt zwar eine Ausnahme für Altfälle. Sie gilt aber nur für Verträge, die vor dem 23. Juni 2016 abgeschlossen wurden, wenn der Sparer seitdem ununterbrochen im Vereinigten Königreich lebt. Für ein Altersvorsorgedepot, das ab 2027 abgeschlossen wird, greift sie nicht.

Der Sonderfall: EU-Wohnsitz, aber im Drittstaat ansässig

Ein Wohnsitz in der EU allein schützt nicht immer. Gilt jemand nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als in einem Drittstaat ansässig, behandelt das Gesetz ihn so, als würde er außerhalb von EU und EWR leben. Das betrifft zum Beispiel Menschen, die eine Wohnung auf Mallorca haben, ihren Lebensmittelpunkt aber in der Schweiz. Wer mehrere Wohnsitze hat, sollte das vor Rentenbeginn steuerlich klären lassen.

Rechenbeispiel: Ruhestand in Portugal oder in der Schweiz

Modellrechnung zur Veranschaulichung, keine Prognose. Ohne Einkommensteuer auf die Auszahlungen.

Sabine zahlt 25 Jahre lang 150 Euro im Monat in ihr Altersvorsorgedepot und erhält jedes Jahr die volle Grundzulage. Mit 65 beginnt die Auszahlung.

Position Betrag
Eigene Beiträge (25 × 1.800 €) 45.000 €
Grundzulagen (25 × 540 €) 13.500 €
Steuervorteil über die Zulage hinaus (angenommen) 4.000 €
Depotwert bei Rentenbeginn (angenommen) 105.000 €
Szenario Rückforderung Verbleibendes Kapital
A: Ruhestand in Portugal (EU) 0 € 105.000 €
B: Ruhestand in der Schweiz – 17.500 € 87.500 €

Der Unterschied liegt in diesem Beispiel bei 17.500 Euro, nur weil Sabine ihren Ruhestand in der Schweiz statt in Portugal verbringt.

Wie werden Auszahlungen im Ausland besteuert?

Die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot sind in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte. Ziehst du ins Ausland, kann Deutschland sie weiter besteuern, und dein neues Wohnland will vielleicht auch etwas davon. Welcher Staat am Ende besteuert, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und deinem neuen Land. Die Abkommen sind sehr unterschiedlich. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht.

Unser Rat: Lass dir vor dem Umzug von einem Steuerberater mit Erfahrung im Auslandsrecht ausrechnen, was bei dir ankommt. Beim Ruhestand im Ausland ist die Steuer oft der größere Hebel als die Frage nach der Förderung.

Altersvorsorgedepot und Auswandern: Was du vorher regeln solltest

  1. Plan deinen Wohnsitz bei Rentenbeginn. EU oder EWR heißt: Die Förderung bleibt. Alles andere kostet dich die Förderung.
  2. Kündige nicht vorschnell. Eine Kündigung mit Auszahlung kostet dich die gesamte Förderung sofort. Ein Umzug in der Sparphase kostet dich nichts.
  3. Melde den Umzug deinem Anbieter. Gib die neue Adresse an und kläre, ob deine Förderberechtigung endet. Das schützt vor späteren Rückforderungen zu Unrecht gezahlter Zulagen.
  4. Frag nach den Bedingungen für Kunden im Ausland. Nicht jede Bank führt Depots für Kunden mit Wohnsitz in jedem Land weiter. Besonders bei einem Umzug in die USA gibt es oft Einschränkungen. Lass dir die Antwort schriftlich geben.
  5. Lass den Vertrag ruhen, statt ungefördert weiterzuzahlen. Ohne Zulagen ist ein freies Depot meist die flexiblere Lösung.
  6. Nutz die Spielräume zu Rentenbeginn. Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent oder die Abfindung einer Kleinbetragsrente sind förderunschädlich, wenn du dabei noch in der EU lebst.
  7. Denk an deinen Ehepartner. Stirbst du, kann dein Ehepartner das Depot ohne Abzüge übernehmen. Dafür müsst ihr aber beide in der EU oder im EWR wohnen. Mehr dazu im Ratgeber Altersvorsorgedepot vererben.

Unsere Einschätzung als ungebundene Berater: Ein vager Auswanderungstraum ist kein Grund, auf das Altersvorsorgedepot zu verzichten. In der Sparphase passiert beim Umzug nichts, und viele Pläne ändern sich über 20 oder 30 Jahre. Anders sieht es aus, wenn du sicher weißt, dass du deinen Ruhestand außerhalb der EU verbringst, etwa weil Familie dort lebt. Dann bekommst du die Förderung voraussichtlich nicht dauerhaft. Was bleibt, ist der Vorteil der steuerfreien Ansparphase. Dem stehen die Zweckbindung und die Regeln der Auszahlung gegenüber. In diesem Fall solltest du das Altersvorsorgedepot ehrlich mit einem freien ETF-Depot vergleichen. Und achte auf die Kosten: Wer die Förderung am Ende nicht behalten darf, sollte erst recht nicht für ein teures Produkt bezahlen. Lies dazu unseren Ratgeber Standarddepot oder freies Altersvorsorgedepot.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot im Ausland

Kann ich mit einem Altersvorsorgedepot auswandern?

Ja. Der Vertrag läuft weiter. In der Sparphase wird keine Förderung zurückgefordert. Entscheidend ist, wo du ab Beginn der Auszahlung wohnst.

Muss ich Zulagen zurückzahlen, wenn ich in der Sparphase in die Schweiz ziehe?

Nein, nicht wegen des Umzugs. Erst wenn du ab Beginn der Auszahlung noch außerhalb von EU und EWR lebst, wird die Förderung zurückgefordert.

Was passiert, wenn ich in die EU auswandere?

Die Förderung bleibt dauerhaft erhalten, auch in der Rentenphase. Neue Zulagen bekommst du nur, wenn du weiter förderberechtigt bist, also meist weiter in Deutschland rentenversichert bist.

Gehört die Schweiz zum EWR?

Nein. Zum EWR gehören die EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz zählt für die Förderung als Drittstaat.

Was gilt bei einem Umzug nach Großbritannien?

Großbritannien ist seit dem Brexit ein Drittstaat. Die Ausnahme im Gesetz gilt nur für alte Verträge von vor Juni 2016. Für ein neues Altersvorsorgedepot wird die Förderung zurückgefordert, wenn du ab Rentenbeginn dort lebst.

Was wird bei der schädlichen Verwendung zurückgefordert?

Die Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile, die auf dein gefördertes Kapital entfallen. Deine eigenen Beiträge und die Erträge bleiben dir.

Gilt das auch für meinen Riester-Vertrag?

Ja. Für Riester-Verträge gilt dieselbe Regel. In der Sparphase löst ein Umzug ins Ausland keine Rückforderung aus. Zurückgefordert wird die Förderung erst, wenn du ab Beginn der Auszahlung außerhalb von EU und EWR lebst.

Was passiert, wenn ich vor der Rente nach Deutschland zurückkomme?

Dann ist nichts verloren. Maßgeblich ist der Wohnsitz ab Beginn der Auszahlung. Lebst du dann in Deutschland oder einem anderen EU- oder EWR-Staat, bleibt die Förderung.

Soll ich mein Altersvorsorgedepot vor dem Auswandern kündigen?

In aller Regel nicht. Eine Kündigung mit Auszahlung kostet dich die gesamte Förderung sofort. Lass den Vertrag lieber ruhen.

Wer besteuert meine Auszahlungen, wenn ich im Ausland lebe?

Das regelt das Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem neuen Wohnland. Lass das vor dem Umzug von einem Steuerberater prüfen.

Unser Fazit: Altersvorsorgedepot und Auswandern

Auswandern ist mit dem Altersvorsorgedepot möglich, und in der Sparphase verlierst du dadurch nichts. Neue Zulagen gibt es im Ausland aber meist nicht mehr. Entscheidend ist dein Wohnsitz ab Beginn der Auszahlung: In der EU und im EWR bleibt die Förderung, in der Schweiz, in Großbritannien und allen anderen Ländern wird sie zurückgefordert. Plan deinen Ruhestandswohnsitz deshalb früh mit, kündige nicht vorschnell und lass die Steuerfrage vor dem Umzug klären.

Wenn du einen Umzug ins Ausland planst, schauen wir uns deine Altersvorsorge gern gemeinsam an. Du hast noch einen Riester-Vertrag? Dann lies auch, ob du deinen Riester ins Altersvorsorgedepot umwandeln oder behalten solltest.

Alles zum Altersvorsorgedepot inklusive Förderrechner →

Hinweis: Wir arbeiten als Versicherungsmakler und sind an keinen Anbieter gebunden. Dieser Ratgeber ersetzt weder eine individuelle Beratung noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen zur Besteuerung im Ausland und zu Doppelbesteuerungsabkommen gehören zu einem Steuerberater. Alle Angaben nach bestem Wissen, Stand 5. Oktober 2026. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald die Finanzverwaltung Details zum neuen Altersvorsorgedepot veröffentlicht.

Quellen